Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)



Wenn Mitarbeiter ungesichert in der Höhe arbeiten, ist dies eine Gefährdung für den Mitarbeiter selbst, aber auch für Dritte. Aus diesem Grund ist eine Eignungsuntersuchung durchzuführen. Auch bei kurzzeitigen oder gelegentlichen Arbeiten mit Absturzgefahr ist auf arbeitsmedizinische Untersuchungen nicht zu verzichten.
Beispiele bei welchen Arbeiten die Untersuchung empfohlen ist:

  • Freileitungen und Fahrleitungen,
  • Antennenanlagen
  • Brücken, Masten, Türme, Schornsteine,
  • Flutlichtanlagen
  • Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen z.B. Montage im Stahlbau, stahlbetonfertigteilbau, Holzbau)
  • Schächte und Blindschächte im Bergbau,
  • Gerüstbauarbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten.

Bitte bringen Sie mit:

– Sehhilfen
– Medikamentenplan
– Wichtige Arztbefunde


Kooperationspartner

Copyright - IfA - Institut für Arbeitsmedizin Dr. med. Renate Fischer GmbH